Sozialhilfe Beerdigung
Das ein verstorbener Mensch in der einen oder anderen Form in eine Grabstätte verbracht wird, darauf besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch.
Jeder Mensch kann in die Lage kommen, dass er einen geliebten Menschen verliert, zu dessen Beerdigung er gezwungen, aber wirtschaftlich nicht in der Lage ist.
Da muss sich auch niemand dafür schämen, wenn er in dieser Situation auf staatliche Unterstützungen angewiesen ist und beim Sozialamt oder einer der Arbeitsgemeinschaften den Antrag auf „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ stellen muss.
Es muss sich auch kein Mensch pietätlos vorkommen, wenn er dann noch zu Lebzeiten des Schwerkranken beispielsweise bei mindestens drei Bestattern Kostenvoranschläge einholt, um für den Ernstfall gerüstet zu sein.
Viele Ämter arbeiten mit Bestattungsunternehmern zusammen und haben so genannte Sozialfallleistungen ausgearbeitet.
In der Regel gibt es die Zuschüsse für die Verbrennung im schlichten Kiefernsarg, eine einfache Urne und die Bestattung im Rosenhain oder den günstigen 20er Gräbern, die viele Friedhöfe bei nicht mehr genutzten Familiengräbern eingerichtet haben.
Letztere sind nicht ganz so anonym, da in der Regel Namenstafeln angebracht werden, wenn die im Volksmund „Massengräber“ genannten Grabstellen voll belegt sind.
Diese Grabstellen werden von den Friedhofsverwaltungen gepflegt und bieten auch denen eine Alternative, die weit weg vom gewünschten Bestattungsort ihrer verblichenen Lieben wohnen und sich nicht um Grabpflege kümmern können.
Zuschüsse werden gezahlt für eine so genannte „stille Trauerfeier“, bei der der Friedhofsverwalter ein paar allgemeine Worte in der Kapelle und am Grab spricht.
Wer anschließend feiern möchte, muss das meistens aus der eigenen Tasche zahlen oder bekommt nur einen geringen Zuschuss für ein schlichtes Kaffeetrinken im eigenen Heim im Kreise der engsten Familie.